Fachrichtungen
In der Berufsausbildung als Bürsten- und Pinselmacher gibt es die Möglichkeit zur Spezialisierung in die folgenden Fachbereiche.
Rechtliche Grundlagen & Rahmenlehrplan
- VO Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin (Bürsten- und Pinselmacherausbildungsverordnung - BüPinAusbV) vom 08.06.2017 (BGBl. I S. 1559)
- Rahmenlehrplan: Beschluss KMK vom 05.12.1997 (BAnz Amtlicher Teil Nummer B2 vom 06.06.2018) i. d. F. vom 30.03.2017
Mehr Infomationen & Quellen
- Berufsbezeichnung: Bürsten- und Pinselmacher
- Berufshauptgruppe: 22 / Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbearbeitung und -verarbeitung
- Ausbildungsbereich: Handwerk, Industrie und Handel
- Dauer der Ausbildung: 36 Monate
- Anzahl der Auszubildenden: 15
- Niveau DQR: 4
- Berufsgattung: 22352
Die Anzahl der Auszubildenden in der Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher / Bürsten- und Pinselmacherin bezieht sich auf das Jahr 2016. Sie stammt aus der zur Zeit der Veröffentlichung aktuellesten Statistik des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und des Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2018.